Glossar

Begriffe im Sicherheitsdienst

Von § 34a bis Wächterkontrolle: die wichtigsten Begriffe aus dem Alltag von Sicherheitsfirmen, kurz und verständlich erklärt. Zu jedem Begriff führt ein Link zur passenden Seite der Software für Sicherheitsdienste von KhorOps. Die Fundstellen sind am 10. Oktober 2026 geprüft, die Angaben ersetzen keine Rechtsberatung.

Stand:

§ 34a GewO (Bewachungserlaubnis)

§ 34a der Gewerbeordnung regelt das Bewachungsgewerbe: Wer gewerbsmäßig Leben oder Eigentum fremder Personen bewachen will, braucht eine Erlaubnis der zuständigen Behörde. Voraussetzungen sind unter anderem Zuverlässigkeit, geordnete Vermögensverhältnisse, eine Haftpflichtversicherung und die bestandene Sachkundeprüfung. Wachpersonen brauchen je nach Tätigkeit die Unterrichtung oder die Sachkundeprüfung. Sie dürfen nur die Rechte ausüben, die jedermann zustehen, etwa Notwehr, dazu Rechte, die ihnen der Auftraggeber überträgt, wie das Hausrecht. Welche Nachweise eine Kraft hat, hinterlegen Sie in KhorOps am Mitarbeiter, beim Einteilen prüft der Dienstplan fehlende Pflicht-Qualifikationen.

Fundstelle: § 34a Abs. 1, 1a und 5 GewO

34a-Schein

„34a-Schein“ ist die umgangssprachliche Bezeichnung für die Bescheinigung der Industrie- und Handelskammer über die Unterrichtung oder die bestandene Sachkundeprüfung nach § 34a GewO. Welche der beiden eine Kraft braucht, hängt von ihrer Tätigkeit ab. Mit Bewachungsaufgaben beschäftigt werden darf nur, wer diesen Nachweis hat und über das Bewacherregister angemeldet und geprüft ist. Fehlt einer Kraft eine Pflicht-Qualifikation, zeigt der Dienstplan von KhorOps das beim Einteilen an.

Fundstelle: § 34a Abs. 1a GewO, § 16 BewachV

Bewacherregister

Das Bewacherregister ist das bundesweite elektronische Register für das Bewachungsgewerbe. Es besteht seit dem 1. Juni 2019 und wird seit Oktober 2022 vom Statistischen Bundesamt geführt. Unternehmer melden dort ihre Wachpersonen vor dem ersten Einsatz an, beschäftigt werden darf die Person erst nach der Rückmeldung der zuständigen Behörde, die Zuverlässigkeit und Qualifikation prüft. Die Nachweise Ihrer Kräfte haben Sie in KhorOps am Mitarbeiter im Blick, siehe Dienstplan.

Fundstelle: § 11b GewO, § 16 BewachV, info.bewacherregister.de

Bewachungsverordnung (BewachV)

Die Bewachungsverordnung regelt die Einzelheiten zu § 34a GewO, in der heutigen Fassung seit Juni 2019: Unterrichtung und Sachkundeprüfung, Haftpflichtversicherung, Anmeldung im Bewacherregister, Dienstanweisung, Dienstausweis und Dienstkleidung sowie Aufzeichnungspflichten. Aufzeichnungen und Belege sind in der Regel bis zum Ende des dritten Kalenderjahres nach ihrer Entstehung aufzubewahren. Unabhängig davon verlangt das Mindestlohngesetz im Wach- und Sicherheitsgewerbe eine Aufzeichnung der Arbeitszeiten, mehr dazu bei der Zeiterfassung.

Fundstelle: BewachV vom 03.05.2019, § 21 Abs. 4

DGUV Vorschrift 23

Die DGUV Vorschrift 23 „Wach- und Sicherungsdienste“ ist die Unfallverhütungsvorschrift für das Bewachungsgewerbe. Sie verlangt unter anderem, nur geeignete Personen einzusetzen, das Verhalten im Dienst durch Dienstanweisungen zu regeln und regelmäßig zu unterweisen. Sie verbietet Alkohol und andere Rauschmittel im Dienst und fordert eine Überwachung des Personals, wenn besondere Gefahren entstehen können. Meldungen über Gefahren können laut den Durchführungsanweisungen auch im Wachbuch erfolgen.

Fundstelle: DGUV Vorschrift 23 §§ 3–5, 7 und Durchführungsanweisung zu § 8

Dienstanweisung

Die Dienstanweisung legt schriftlich fest, wie der Wachdienst abläuft. Pflicht ist sie nach § 17 der Bewachungsverordnung: Sie muss unter anderem darauf hinweisen, dass Wachpersonen keine Befugnisse von Polizeibeamten haben, und wird jeder Kraft vor dem ersten Einsatz gegen Empfangsbestätigung ausgehändigt. Für den einzelnen Auftrag regelt eine spezielle Dienstanweisung Aufgaben, Kontrollgänge und Meldewege. Welche Punkte zu einem Rundgang gehören und wie oft er je Schicht laufen soll, legen Sie in KhorOps fest, siehe Wächterkontrollsystem.

Fundstelle: § 17 BewachV, § 4 DGUV Vorschrift 23 mit Durchführungsanweisung

Einsatznachweis

Der Einsatznachweis belegt gegenüber dem Auftraggeber, wer wann wie lange am Objekt war, oft ergänzt um Rundgänge und Wachbuch-Einträge. Er ist die Grundlage der Rechnung und hilft, wenn Stunden angezweifelt werden. In KhorOps entsteht er aus den gestempelten Zeiten, mehr dazu bei der Zeiterfassung.

Kontrollgang (Rundgang)

Beim Kontrollgang, auch Rundgang oder Streifengang genannt, prüft die Sicherheitskraft ein Objekt nach festgelegten Punkten: Türen, Fenster, Notausgänge, Technik. Wann und wie oft das geschieht, steht in der Dienstanweisung. Für Kontrollgänge im öffentlichen Verkehrsraum, etwa als Citystreife, verlangt § 34a GewO die Sachkundeprüfung. Nachgewiesen wird der Kontrollgang mit einem Wächterkontrollsystem.

Fundstelle: § 34a Abs. 1a Satz 2 Nr. 1 GewO

Kontrollpunkt

Ein Kontrollpunkt ist eine feste Stelle im Objekt, die beim Rundgang erfasst wird, zum Beispiel der Haupteingang oder die Tiefgarage. Erfasst wird er mit einem Chip und Lesegerät oder mit dem Handy über einen QR-Code. Jede Erfassung hält fest, wer den Punkt wann erreicht hat, siehe Wächterkontrollsystem.

Nacht-, Sonntags- und Feiertagszuschläge (§ 3b EStG)

Zuschläge für tatsächlich geleistete Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit sind bis zu bestimmten Sätzen des Grundlohns steuerfrei: nachts von 20 bis 6 Uhr 25 %, sonntags 50 %, an gesetzlichen Feiertagen 125 %, am 24.12. ab 14 Uhr, am 25. und 26.12. und am 1. Mai 150 %. Gerechnet wird mit höchstens 50 € Grundlohn je Stunde, in der Sozialversicherung (außer Unfallversicherung) beitragsfrei nur bis 25 €. Wie hoch der Zuschlag tatsächlich ist, regelt der Tarif- oder Arbeitsvertrag. Einzelne Schichten rechnen Sie mit dem Zuschlagsrechner nach.

Fundstelle: § 3b EStG, § 1 SvEV

Objektschutz

Objektschutz ist der Dienst an einem fest zugewiesenen Objekt, zum Beispiel an der Pforte, am Empfang oder im Werkschutz. Dazu gehören Zugangs- und Besucherkontrollen, Streifengänge auf dem Gelände und die Dokumentation im Wachbuch. Oft wird rund um die Uhr in Schichten gearbeitet, was einen verlässlichen Dienstplan braucht.

Fundstelle: Tätigkeitsbeschreibung BDSW

Revierdienst

Beim Revierdienst kontrolliert eine Sicherheitskraft mehrere Objekte in einem zugewiesenen Gebiet nacheinander, meist mit dem Fahrzeug. Typische Aufgaben sind Kontrollen, ob die Objekte gesichert sind, Schließdienste und das Anfahren nach einem Alarm. So teilen sich mehrere Auftraggeber die Arbeitszeit einer Kraft. Nachweise je Objekt liefert ein Wächterkontrollsystem.

Fundstelle: Tätigkeitsbeschreibung BDSW

Sachkundeprüfung

Die Sachkundeprüfung nach § 34a GewO legen Sie vor der Industrie- und Handelskammer ab, mit schriftlichem und mündlichem Teil. Seit Dezember 2016 ist sie für neue Erlaubnisse Pflicht, also für Gewerbetreibende, die ins Bewachungsgewerbe einsteigen. Wachpersonen brauchen sie für bestimmte Tätigkeiten, zum Beispiel Kontrollgänge im öffentlichen Verkehrsraum, den Schutz vor Ladendieben oder den Einlass von Diskotheken. Sonst genügt die Unterrichtung; als Pflicht-Qualifikation am Auftrag hinterlegt, prüft der Dienstplan sie beim Einteilen.

Fundstelle: § 34a Abs. 1 Satz 3 Nr. 3 und Abs. 1a Satz 2 GewO, § 11 BewachV

Schichtübergabe

Bei der Schichtübergabe gibt die abgehende Kraft alles Wichtige an die nächste weiter: Vorkommnisse, Schlüssel, offene Aufgaben, Besonderheiten am Objekt. Auch die Unfallversicherung sieht vor, dass die ablösende Kraft über festgestellte Gefahren informiert wird. Damit nichts verloren geht, gehört die Übergabe ins Wachbuch. In KhorOps legen Sie dafür zum Beispiel eine eigene Wachbuch-Kategorie „Übergabe“ an.

Fundstelle: Durchführungsanweisung zu § 8 DGUV Vorschrift 23

Subunternehmer (Partnerfirma)

Ein Subunternehmer ist eine andere Sicherheitsfirma, die im Auftrag Ihrer Firma Personal stellt, etwa bei Engpässen oder Veranstaltungen. Auch er braucht eine eigene Erlaubnis nach § 34a GewO. In KhorOps fragen Sie Partnerfirmen direkt an der Schicht an, mehr dazu beim Dienstplan.

Unterrichtung (§ 34a)

Die Unterrichtung ist die Mindestqualifikation für Wachpersonen: mindestens 40 Unterrichtsstunden bei der Industrie- und Handelskammer, unter anderem zu Recht, Umgang mit Menschen, Unfallverhütung und Sicherheitstechnik. Eine Prüfung gibt es nicht, die IHK überzeugt sich im Unterricht mit Verständnisfragen vom Lernerfolg und stellt eine Bescheinigung aus. Für bestimmte Tätigkeiten ist stattdessen die Sachkundeprüfung nötig. Als Pflicht-Qualifikation am Auftrag hinterlegt, prüft der Dienstplan von KhorOps sie beim Einteilen.

Fundstelle: § 34a Abs. 1a Satz 1 Nr. 2 GewO, §§ 4–8 BewachV

Wachbuch

Im Wachbuch dokumentieren Sicherheitskräfte, was während ihres Dienstes am Objekt passiert: Dienstbeginn und -ende, Übergaben, Kontrollgänge, Besucher und besondere Vorkommnisse. Gesetzlich ausdrücklich vorgeschrieben ist es nicht, die Durchführungsanweisungen zur DGUV Vorschrift 23 nennen es als eine Möglichkeit für Meldungen. Was dokumentiert wird, regeln in der Praxis Auftrag und Dienstanweisung. Wie das digital und unveränderbar geht, steht beim digitalen Wachbuch.

Fundstelle: Durchführungsanweisung zu § 8 DGUV Vorschrift 23

Wächterkontrollsystem (Wächterkontrolle)

Ein Wächterkontrollsystem erfasst und dokumentiert, dass eine Sicherheitskraft festgelegte Kontrollpunkte zu bestimmten Zeiten erreicht hat, etwa als Nachweis für den Auftraggeber. Früher waren das mechanische Wächterkontrolluhren mit Papierstreifen, heute sind es Lesegeräte mit RFID- oder NFC-Chips oder Smartphones mit QR-Codes. Mehr zum Wächterkontrollsystem per Handy.

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