Rechner nach § 3b EStG

Zuschlagsrechner: Nacht-, Sonntags- und Feiertagszuschläge

Rechnen Sie für eine Schicht aus, wie viel Nacht-, Sonntags- und Feiertagszuschlag höchstens steuerfrei ist. Der Rechner nutzt die Sätze aus § 3b EStG und die gesetzlichen Feiertage Ihres Bundeslands. Er ist eine Orientierung und keine Lohnabrechnung: Was im Einzelfall gilt, entscheidet Ihr Steuerberater.

Stand:

Schicht eingeben

Endet die Schicht vor der Anfangszeit, rechnet der Rechner das Ende am Folgetag; gleiche Uhrzeit heißt 24 Stunden. Pausen sind nicht abgezogen, die Zeitumstellung ist berücksichtigt. Ihre Eingaben bleiben in Ihrem Browser, gespeichert oder gesendet wird nichts.

Beispielwert – bitte Ihren Grundlohn eintragen.

Samstag, 10. Oktober 2026, 22:00–06:00 Uhr · Nordrhein-Westfalen · Dauer 8 Std.

Steuerfreie Höchstbeträge je Zuschlagsart
ZeitSatzsteuerfrei bis
Nachtarbeit 20–6 Uhr4 Std.25 %15,00 €
Nachtarbeit 0–4 Uhr (Beginn vor 0 Uhr)4 Std.40 %24,00 €
Sonntagsarbeit6 Std.50 %45,00 €
Höchstens steuerfrei84,00 €

Bei einem Grundlohn bis 25,00 € je Stunde bleibt dieser Betrag auch in der Sozialversicherung beitragsfrei (außer in der Unfallversicherung). Nacht- und Sonntags- oder Feiertagszuschlag sind zusammengezählt.

Wichtig: Orientierung, keine Lohnabrechnung

Der Rechner zeigt die steuerfreien Höchstbeträge nach § 3b EStG für eine einzelne Schicht. Wie viel Zuschlag Sie zahlen, steht in Ihrem Tarif- oder Arbeitsvertrag. Ob ein Zuschlag im Einzelfall steuer- und beitragsfrei bleibt, prüft Ihr Steuerberater. Feiertage, die nur in einzelnen Gemeinden gelten, bildet der Rechner vereinfacht ab.

Steuerfreie Zuschläge nach § 3b EStG: die Sätze

Steuerfrei sind Zuschläge, die neben dem Grundlohn für tatsächlich geleistete Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit gezahlt werden, bis zu diesen Sätzen des Grundlohns:

Arbeitszeitsteuerfrei bis
Nachtarbeit von 20 bis 6 Uhr§ 3b Abs. 1 Nr. 1 EStG25 %
Nachtarbeit von 0 bis 4 Uhr, wenn sie vor 0 Uhr begonnen hat§ 3b Abs. 3 Nr. 1 EStG40 %
Sonntagsarbeit (0 bis 24 Uhr)§ 3b Abs. 1 Nr. 2 EStG50 %
Gesetzliche Feiertage (auch Oster- und Pfingstsonntag) und 31. Dezember ab 14 Uhr§ 3b Abs. 1 Nr. 3 EStG125 %
24. Dezember ab 14 Uhr, 25. und 26. Dezember, 1. Mai§ 3b Abs. 1 Nr. 4 EStG150 %
  • Grundlohn ist der laufende Arbeitslohn für die regelmäßige Arbeitszeit, umgerechnet in einen Stundenlohn. Für die Steuerfreiheit zählen höchstens 50 € je Stunde.
  • In der Sozialversicherung sind die Zuschläge nur beitragsfrei, soweit der Grundlohn 25 € je Stunde nicht übersteigt. In der Unfallversicherung (Beitrag zur Berufsgenossenschaft) zählen auch steuerfreie Zuschläge mit (§ 1 Abs. 2 SvEV).
  • Welche Tage Feiertage sind, richtet sich nach dem Ort der Arbeitsstätte. Oster- und Pfingstsonntag gelten steuerlich in jedem Bundesland als Feiertag (R 3b Abs. 3 LStR).
  • Hat die Nachtarbeit vor 0 Uhr begonnen, zählt die Arbeit von 0 bis 4 Uhr nach einem Sonntag oder Feiertag noch als Sonntags- oder Feiertagsarbeit.
  • Die begünstigten Stunden müssen in der Regel einzeln nachgewiesen werden. Pauschale Zuschläge ohne Aufzeichnung der tatsächlichen Arbeitszeiten sind nicht steuerfrei; Pauschalen gehen nur als Abschlag, der später mit den echten Stunden abgerechnet wird (R 3b Abs. 6 und 7 LStR).

Rechenbeispiel: Nachtschicht von Samstag auf Sonntag

Eine Kraft arbeitet von Samstag 22 Uhr bis Sonntag 6 Uhr bei 15 € Grundlohn je Stunde. Steuerfrei sind höchstens 4 Stunden Nachtarbeit zu 25 % (15,00 €), 4 Stunden von 0 bis 4 Uhr zu 40 % (24,00 €) und 6 Stunden Sonntagsarbeit zu 50 % (45,00 €), zusammen 84,00 €.

Fragen und Antworten

Ist der Nachtzuschlag steuerfrei?

Ja, bis 25 % des Grundlohns für Arbeit zwischen 20 und 6 Uhr, von 0 bis 4 Uhr bis 40 %, wenn die Nachtarbeit vor 0 Uhr begonnen hat. Voraussetzung: Er wird neben dem Grundlohn für tatsächlich geleistete und nachgewiesene Nachtarbeit gezahlt. Gerechnet wird mit höchstens 50 € Grundlohn je Stunde, was darüber hinausgeht, ist steuerpflichtig.

Wie hoch ist der Nachtzuschlag im Sicherheitsdienst?

Das steht in Ihrem Tarif- oder Arbeitsvertrag, im Sicherheitsgewerbe oft im Tarifvertrag für das jeweilige Bundesland. Steuerfrei bleiben nach § 3b EStG bis 25 % des Grundlohns, von 0 bis 4 Uhr bis 40 %, wenn die Schicht vor Mitternacht begann. Zahlen Sie mehr, ist der Teil darüber steuer- und beitragspflichtig.

Von wann bis wann gilt der Nachtzuschlag?

Steuerlich zählt nach § 3b EStG die Arbeit von 20 bis 6 Uhr als Nachtarbeit. Das Arbeitszeitgesetz definiert Nachtzeit dagegen als 23 bis 6 Uhr und regelt damit den Ausgleich für Nachtarbeitnehmer. Für welche Stunden Sie tatsächlich Zuschlag zahlen, steht in Ihrem Tarif- oder Arbeitsvertrag. Der Rechner nutzt die steuerliche Zeit von 20 bis 6 Uhr.

Werden Nachtzuschlag und Sonntagszuschlag zusammengerechnet?

Ja. Arbeitet eine Kraft in der Nacht zum Sonntag, sind Nacht- und Sonntagszuschlag nebeneinander steuerfrei, zum Beispiel 40 % plus 50 % von 0 bis 4 Uhr. Anders bei Sonntag und Feiertag: Fällt ein Feiertag auf einen Sonntag, gilt nur der Feiertagssatz von 125 % oder 150 %. Der Rechner berücksichtigt beides automatisch.

Ist der Nachtzuschlag sozialversicherungspflichtig?

Nein, solange der Grundlohn höchstens 25 € je Stunde beträgt und der Zuschlag steuerfrei bleibt (§ 1 Sozialversicherungsentgeltverordnung). Bei höherem Grundlohn ist der Teil über 25 € beitragspflichtig, steuerfrei bleibt er bis 50 €. Nur für die Beiträge zur Berufsgenossenschaft zählen auch steuerfreie Zuschläge mit. Der Rechner zeigt beide Beträge getrennt an.

Ab wann gilt an Heiligabend der Feiertagszuschlag?

Ab 14 Uhr. Für Arbeit am 24. Dezember ab 14 Uhr sind bis zu 150 % des Grundlohns steuerfrei, genauso am 25. und 26. Dezember und am 1. Mai. Vor 14 Uhr ist Heiligabend steuerlich ein normaler Tag, außer er fällt auf einen Sonntag. An Silvester gilt ab 14 Uhr der Feiertagssatz von 125 %.

Ist der Nachtzuschlag Pflicht?

Nicht unbedingt als Zuschlag: Für Nachtarbeitnehmer verlangt § 6 Abs. 5 Arbeitszeitgesetz einen angemessenen Ausgleich, also bezahlte freie Tage oder einen Zuschlag, soweit kein Tarifvertrag etwas regelt. Für Sonntags- und Feiertagsarbeit schreibt das Gesetz Ersatzruhetage vor, aber keinen Zuschlag; der ergibt sich meist aus Tarif- oder Arbeitsvertrag. Im Einzelfall fragen Sie Ihren Steuerberater.

Rechnet KhorOps die Zuschläge für alle Mitarbeiter automatisch?

Im Tarif Ultra ja, als Lohnvorbereitung für den Steuerberater. KhorOps teilt die gestempelten Stunden in Grund-, Nacht-, Sonntags- und Feiertagsstunden und rechnet sie mit Ihren Sätzen, die Startwerte sind an § 3b angelehnt. Sonderfälle wie 40 % von 0 bis 4 Uhr oder 150 % an Weihnachten stellen Sie dort nicht eigens ein.

Zuschläge für die ganze Mannschaft vorbereiten

Im Tarif Ultra teilt KhorOps die gestempelten Stunden jeden Monat in Grund-, Nacht-, Sonntags- und Feiertagsstunden – als Vorarbeit für Ihren Steuerberater. In einer Vorführung von 20 Minuten zeigen wir es Ihnen.

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